Malerarbeiten absetzen – Steuerbonus richtig nutzen 2025

Malerarbeiten steuerlich absetzen

Wussten Sie, dass Sie mit professionellen Malerarbeiten bares Geld vom Staat zurückholen können?
Wenn Sie wissen, wie – und wir zeigen es Ihnen!

In diesem Ratgeber erfahren Sie:


🏠 Was Sie absetzen können

Laut § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten steuerlich geltend machen – bis zu 1.200 € pro Jahr.

✅ Absetzbare Leistungen:

❌ Nicht absetzbar:

  • Neubauten
  • Arbeiten außerhalb des Haushalts
  • Barzahlungen
  • Materialkosten

🧾 Rechnung richtig ausstellen lassen

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss die Rechnung korrekt sein:

✅ Enthalten sein müssen:

  • Getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten
  • Rechnungsdatum, Leistungszeitraum
  • Ihre vollständige Adresse
  • Hinweis: „Zahlung nur per Überweisung“

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📄 So funktioniert’s in der Steuererklärung

📌 Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
📌 Zeile 6–11
📌 Arbeitskosten (z. B. 1.100 €) eintragen
📌 Zahlung per Überweisung nachweisen
📌 Rechnung aufbewahren

👉 Hier geht’s direkt zur ELSTER-Steuererklärung


🚫 Fehler, die Sie vermeiden sollten

❌ Barzahlung – wird vom Finanzamt abgelehnt
❌ Keine Lohnaufteilung in der Rechnung
❌ Materialkosten einreichen – nicht absetzbar
❌ Arbeiten am Neubau – nur Bestand wird gefördert


💬 Praxisbeispiel

Frau Huber aus Köln-Deutz lässt ihre 2-Zimmer-Wohnung streichen.
Die Rechnung:

  • 1.800 € Gesamt
    • 1.400 € Lohn
    • 400 € Material
  • 20 % von 1.400 € = 280 € Steuerersparnis

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❓ FAQ – Malerarbeiten und Steuer: Ihre Fragen

Kann ich Malerarbeiten in einer Mietwohnung absetzen?

Ja – wenn Sie der Auftraggeber sind und in der Wohnung wohnen.

Was ist mit Tapezieren oder Schimmelbeseitigung?

Alles absetzbar – solange es im privaten Haushalt stattfindet.

Wie muss ich bezahlen?

Ausschließlich per Überweisung – keine Barzahlung erlaubt!

Was ist mit Eigentumswohnungen?

Wenn selbst genutzt: ja. Bei Vermietung gelten andere Regeln.

Zählt das auch bei Auszug?

Ja – auch Wohnungsrenovierung bei Auszug ist absetzbar.

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