Der letzte Umzugskarton ist gepackt, die Schlüssel fast bereit zur Übergabe – und dann kommt die große Frage: Muss ich Streichen beim Auszug?
Gerade in Köln, wo Mietwohnungen heiß begehrt sind, sorgt das Thema immer wieder für Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern.
In diesem Beitrag klären wir, wann das Streichen verpflichtend ist, was rechtlich gilt und warum ein professioneller Anstrich sich lohnt – für beide Seiten.

Bin ich als Mieter verpflichtet, beim Auszug zu streichen?
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Eine gesetzliche Pflicht zum Streichen beim Auszug gibt es nicht.
Allerdings entscheidet oft der Mietvertrag. Enthält er sogenannte Schönheitsreparatur-Klauseln, können Mieter zur Renovierung verpflichtet sein – aber nur, wenn diese rechtlich korrekt formuliert sind.
▶️ Wichtig: Allgemeine Formulierungen wie „Die Wohnung ist beim Auszug frisch gestrichen zu übergeben“ sind meist unwirksam.
Wann ist streichen beim Auszug wirklich Pflicht?
Ob Sie wirklich streichen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wie lange haben Sie dort gewohnt?
- Haben Sie die Wohnung renoviert übernommen?
- Gibt es klare, rechtlich gültige Renovierungsklauseln im Mietvertrag?
Faustregel laut BGH (2006 & 2015):
Ein genereller Zwang zum Streichen beim Auszug ist unwirksam, wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben – oder wenn die Klauseln im Mietvertrag zu ungenau formuliert sind.
➡ Tipp: Lassen Sie den Mietvertrag im Zweifel von einer Mieterberatung prüfen.
Muss ich beim Auszug streichen?
✅ Ja, wenn es im Mietvertrag steht
❌ Nein, wenn Wohnung unrenoviert übernommen wurde
🔍 BGH-Urteil 2006 schützt Mieter unter Umständen
Was gilt konkret – und worauf achten Vermieter?
In Köln achten viele Vermieter besonders auf den Zustand der Wände, da der Wohnungsmarkt angespannt ist.
➡ Unschöne Wände können die Neuvermietung verzögern oder den Preis senken.
Daher erwarten viele Eigentümer zumindest einen neutralen Anstrich (z. B. Weiß oder Hellgrau).
Unser Tipp:
Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist – mit einem sauberen, neutralen Wandanstrich sichern Sie sich eine reibungslose Wohnungsübergabe und erhöhen die Chance, Ihre Kaution vollständig zurückzubekommen.
Was zählt als ’schöner Wohnen‘ – oder reicht einmal Weiß drüber?
Viele Mieter denken, ein einmaliger Anstrich mit günstiger Wandfarbe reicht aus – doch das ist oft ein Trugschluss.
Vermieter erwarten in der Regel:
- einen gleichmäßigen Anstrich ohne „Wolken“
- saubere Abklebung an Kanten, Türen und Steckdosen
- neutrale Farben (Weiß, Hellgrau, Sand)
➡ Wichtig: Ein Farbton wie Türkis oder Rot gilt nicht als „neutral“ – auch wenn er ordentlich gestrichen ist.
Ein professioneller Malerbetrieb wie MyWorker achtet auf gleichmäßige Deckung, saubere Übergänge und die richtigen Materialien – das sichert nicht nur die Kaution, sondern auch die Nachmieterzufriedenheit.
Selbst streichen oder Profi beauftragen?
Selbst streichen spart zunächst Geld – aber nur, wenn es fachgerecht ausgeführt wird.
Unsaubere Ränder, Flecken, billige Farbe oder ungleichmäßiger Auftrag führen oft dazu, dass Vermieter Nacharbeiten verlangen oder Teile der Kaution einbehalten.
➡ In Köln entscheiden sich daher viele Mieter für einen professionellen Malerbetrieb, um:
- Fehler zu vermeiden
- schneller fertig zu sein
- Garantie für einwandfreie Übergabe zu erhalten
Was tun, wenn Vermieter Nachbesserung verlangt?
Wenn Sie selbst gestrichen haben und der Vermieter Mängel feststellt, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Nachbessern (selbst oder durch einen Maler)
- Kautionseinbehalt akzeptieren
➡ Vorteil beim Profi: Sie erhalten eine Rechnung und können dem Vermieter belegen, dass fachgerecht renoviert wurde – Streit wird damit oft vermieden.
Übrigens: Kautionseinbehalt für Malerkosten ist nur dann zulässig, wenn der Zustand der Wände deutlich von der Norm abweicht.
Wann sollte der Vermieter einen Maler beauftragen?
Auch Vermieter profitieren von einem schnellen, sauberen Anstrich durch Profis:
- schnellere Neuvermietung
- höhere Mietpreise durch gepflegten Eindruck
- klare Abgrenzung von Mieterpflichten
MyWorker übernimmt in Köln auch kurzfristig Renovierungen nach Auszug – innerhalb von 24 h startklar.
Häufige Fragen – kurz beantwortet
Muss ich auch bei kurzer Mietdauer streichen?
Nicht zwingend. Bei unter 3 Jahren Mietdauer ist eine Pflicht zum Streichen selten durchsetzbar.
Reicht es, wenn ich einzelne Flecken übermale?
Nur, wenn es nicht sichtbar ist. Teilweise überstrichene Flächen fallen bei Übergaben oft negativ auf.
Was kostet ein Anstrich vom Profi in Köln?
Je nach Zustand und Größe zwischen 6–12 €/m². Wir erstellen Ihnen ein Festpreisangebot vorab – unverbindlich.
Muss ich auch streichen, wenn ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe?
In der Regel: Nein. Dann sind viele Klauseln im Mietvertrag ungültig. Entscheidend ist die Formulierung im Vertrag.
Kann ich auch farbige Wände einfach überstreichen?
Nur mit guter Deckkraft und mindestens zwei Schichten. Günstige Farben reichen meist nicht aus.
Was passiert, wenn ich nicht streiche?
Der Vermieter kann ggf. die Kaution einbehalten oder eine Nachbesserung verlangen – wenn die Klauseln rechtens sind.
✅ Checkliste: Streichen beim Auszug richtig planen
- [ ] Mietvertrag prüfen – steht dort eine gültige Renovierungsklausel?
- [ ] Zustand der Wohnung dokumentieren (Fotos!)
- [ ] Wandfarben prüfen – neutral oder auffällig?
- [ ] Material & Werkzeug kaufen oder Maler beauftragen?
- [ ] Übergabetermin planen (Pufferzeit fürs Streichen einplanen)
- [ ] Besenrein & sauber übergeben
- [ ] Protokoll bei der Übergabe erstellen lassen
Tipp: MyWorker bietet Streichen innerhalb von 24h vor Übergabe – inkl. rechtssicherer Doku.
Fazit – Besser streichen lassen und auf Nummer sicher gehen
Ob Mieter oder Vermieter: Ein professioneller Anstrich sichert den Zustand der Wohnung – und sorgt für weniger Streit, mehr Zeit und ein besseres Ergebnis.
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